Genossenschaftsbeiträge einziehen
Automatisieren Sie den Einzug von Nutzungsgebühren, Umlagen und Genossenschaftsanteilen.
Optimiert für Genossenschaften
Egal ob Wohnungsgenossenschaft, Energiegenossenschaft oder Einkaufsgenossenschaft – unser Tool vereinfacht den Einzug von Beiträgen und Umlagen für Ihre Geschäftsstelle.
Umlagen und Beiträge sicher einziehen
Creditor Identifier
Als Genossenschaft benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI), die Sie bei der Deutschen Bundesbank beantragen können. Diese bleibt für Ihre Genossenschaft dauerhaft gleich.
Mandates
Jedes Mitglied muss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Mandatsreferenz (z.B. die Mitglieds- oder Anteilsnummer) muss in Ihrer Excel-Liste für jedes Mitglied eindeutig zugeordnet sein.
Sequence Types
Nutzen Sie 'FRST' (First) für den allerersten Einzug bei einem neuen Mitglied und 'RCUR' (Recurring) für alle folgenden regelmäßigen Umlagen oder Nutzungsgebühren.
Häufige Fragen von Genossenschaften
Brauchen wir als Genossenschaft eine eigene Gläubiger-ID?
Ja, jede rechtlich selbstständige Genossenschaft (eG) benötigt eine eigene Gläubiger-Identifikationsnummer, um Lastschriften einziehen zu dürfen.
Was mache ich bei neuen Genossenschaftsmitgliedern (FRST)?
Beim ersten Einzug markieren Sie die Sequenz als 'FRST'. Unser Tool erlaubt es Ihnen, dies pro Zeile in Ihrer Excel-Datei zu definieren.
Wie oft können Umlagen und Nutzungsgebühren eingezogen werden?
Das hängt von Ihrer Satzung und dem erteilten Mandat ab (z.B. monatlich, quartalsweise oder jährlich). Technisch gibt es keine Beschränkung durch das pain.008 Format.
Können unterschiedliche Beträge je Mitglied eingezogen werden?
Ja, Ihre Excel-Tabelle kann für jedes Mitglied einen individuellen Betrag enthalten, z.B. je nach Anteilshöhe oder Wohnfläche, der dann in die Sammellastschrift übernommen wird.
Ist die Mandatsreferenz frei wählbar?
Ja, sie muss jedoch innerhalb Ihrer Genossenschaft eindeutig sein. Oft wird hierfür die Mitglieds- oder Anteilsnummer verwendet.
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